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Neue Funktion bei AGENDALAW®

Die Praxis zeigt, dass eine Rückmeldung von Pflichten als „erledigt“ in Einzelfällen (temporär) nicht möglich ist.

Ein Beispiel:

Ein Mitarbeiter ist für die Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten in seinem Bereich verantwortlich. Zur Erfüllung der Pflichten wird eine externe Dienstleistung (z. B. Anlagenprüfer) benötigt. Der externe Dienstleister kann erst einen verspäteten Prüftermin anbieten.

Innerhalb der Software läuft die Terminfrist nun ab; es macht für den Vorgesetzten den Anschein, als hätte der verantwortliche Mitarbeiter die Frist versäumt.

Aus diesem Grunde wurde eine neue Funktion geschaffen:

Der Mitarbeiter kann nun – mit Begründung – zurückmelden, dass delegierte Pflichten temporär nicht erfüllt werden können.

Der Mitarbeiter kann zurückmelden, dass delegierte Pflichten temporär nicht erfüllt werden können.