Skip to main content

IED und E-PRTR: Entwürfe zur Änderung der Richtlinien veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 4. April 2022 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vorgelegt

Die EU-Kommission hat am 4. April 2022 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vorgelegt.

Ferner soll das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister E-PRTR in ein EU-Industrieemissionsportal umgestaltet werden, was laut EU-Kommission für mehr Transparenz und eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Genehmigungsprozess sorgen soll. 

Zu den wichtigsten Änderungen der IED zählen laut EU-Kommission:

  1. „Strengere Genehmigungen für Anlagen. Anstatt sich mit den lockersten BVT-Grenzwerten zu begnügen, wie derzeit bei ca. 80 % der Anlagen der Fall, muss künftig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden, ob die optimale Leistung erreicht werden kann. Ferner werden die Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmen verschärft, indem die vorgeschriebenen Bewertungen harmonisiert und regelmäßige Überprüfungen der gewährten Ausnahmen sichergestellt werden.
     
  2. Mehr Unterstützung für Innovationsführer in der EU. Als Alternative zu Genehmigungen auf der Grundlage bewährter Techniken können Vorreiter dank flexiblerer Genehmigungen Zukunftstechniken testen. Das neue Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) wird der Industrie helfen, Lösungen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung zu ermitteln.
     
  3. Und bis 2030 bzw. 2034 müssen Betreiber Transformationspläne für ihre Anlagen und Betriebe erstellen, damit das Null-Schadstoff-Ziel, das Kreislaufwirtschaftsziel und das Dekarbonisierungsziel der EU bis 2050 verwirklicht werden können.
     
  4. Förderung der Investitionen seitens der Industrie in die Kreislaufwirtschaft. Neue BVT können verbindliche Vorgaben für die Ressourcennutzung enthalten. Das bestehende Umweltmanagementsystem wird aktualisiert, um die Verwendung toxischer Chemikalien einzudämmen.
     
  5. Synergien zwischen der Verringerung der Umweltverschmutzung und der Dekarbonisierung. Energieeffizienz wird zum festen Bestandteil von Genehmigungen, und bei der Festlegung der BVT werden systematisch technische und finanzielle Synergien zwischen der Dekarbonisierung und der Verringerung der Umweltverschmutzung berücksichtigt.“
     
  6. Ferner decken die neuen Vorschriften mehr Anlagen und Betriebe ab, zum Beispiel „Gewinnung von Industriemineralen und -metallen und großmaßstäbliche Batterieproduktion.“

Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier: Der Grüne Deal: Modernisierung der EU-Vorschriften über Industrieemissionen (europa.eu)

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns!